
Einsatztausch
Vor 1994 produzierte Einsätze in Kachelöfen müssen dringend getauscht werden, sonst werden sie stillgelegt!
Zumindest verlangt dies der Gesetzgeber so laut BimSchV, §26, der Bundesimmissions- Schutzverordnung.
Diese besagt, dass Kachelofeneinsätze, die vor 1994 eingebaut wurden, bis spätestens 31.12.2020 stillgelegt oder ausgetauscht werden müssen, weil sie die aktuellen Feinstaubwerte nicht erfüllen. Daran gibt es leider nichts zu rütteln!
ABER die gute Nachricht ist, dass Sie nach dem Einsatztausch von all den Vorteilen eines modernen und effizienten Brenners profitieren:
* optimale Verbrennung durch verbesserte Luftführung
* weniger Holzverbrauch – das spart Geld
* bessere Feinstaubwerte
* längere Gluthaltung
* mehr Sicherheit und leichte Bedienung
* weniger Asche und damit weniger Reinigung

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Dann haben Sie in der nächsten Heizsaison einem topeffizienten, schadstoffarmen Kachelofen, mit dem Sie auch noch richtig Asche sparen …